16.01.2020

Mehrwertsteuer - Wechsel bei der Abrechnungsmethode

Die schweizerische Mehrwertsteuer kennt zwei verschiedene Abrechnungssysteme. Es sind dies die effektive sowie die Saldosteuersatzmethode. Ein Wechsel von der einen Methode zur anderen ist unterschiedlich. So kann von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode nur alle drei Jahre gewechselt werden.

Von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode ist jedoch ein jährlicher Wechsel möglich. Diese Änderung muss schriftlich und bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt werden. Da bei der Mehrwertsteuer das Kalenderjahr als mögliche Steuerperiode gilt, ist der Wechsel (rückwirkend auf den 1. Januar) bis am 29. Februar zu beantragen.

Grundsätzlich ist die effektive Abrechnungsmethode vom Mehrwertsteuergesetz als Standardmethode vorgesehen. Hier ist die Differenz zwischen der geschuldeten Umsatzsteuer und dem Vorsteuerguthaben in der entsprechenden Abrechnungsperiode, als Steuerschuld abzuliefern.

Bei der Saldosteuersatzmethode hingegen, ist die Steuerzahllast aus der Multiplikation des Umsatzes und des Saldosteuersatzes zu ermitteln. Der Saldosteuersatz ist ein Branchensatz, welcher von der eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegt wird und vom Bundesrat in einer Verordnung verabschiedet wird.
Die Saldosteuersatzmethode kann nur angewendet werden, wenn die Jahresumsätze aus steuerbaren Leistungen unter Fr. 5‘005‘000.-- liegen und in derselben Abrechnungsperiode weniger als Fr. 103‘000.- Mehrwertsteuern zu bezahlen sind.
Bei der Saldosteuersatzmethode muss der Umsatz zur Berechnung der Steuerzahllast nur halbjährlich eruiert werden und das entsprechende Abrechnungsformular zwei Mal jährlich eingereicht werden. Dies ist administrativ eine Vereinfachung und wird daher häufig oft angewendet.


Welche Abrechnungsmethode für Ihre Unternehmung besser ist, sollte in einer Vergleichsrechnung berechnet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Mehrwertsteuer Fragen.

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