04.12.2020

COVID-19: BVG Arbeitgeberbeitragsreserven darf für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträge verwendet werden

Der Bundesrat hat am 11. November 2020 beschlossen, dass nebst den Arbeitgeberbeiträgen auch die Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder aus den Arbeitgeberbeitragsreserven bezahlt werden können. Diese Massnahme soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und ist befristet bis am 31. Dezember 2021. 

Damit wird die Covid-19-Verordnung berufliche Vorsorge, die der Bundesrat im Notrecht verabschiedet hat und bis am 26. September 2020 gültig war, auf der Basis des vom Parlament beschlossenen Covid-19-Gesetzes wieder aufgenommen.

Alle Beiträge aus 2020

Zurück zur Übersicht