Steuerrechtliche Umstrukturierungen

Das „Umstrukturierungsrecht“ behandelt besondere Unternehmenssituationen wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf. Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Fusionsgesetz (FUSG).

Eine Unternehmung ist berechtigt, sich mit einer anderen Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile oder Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung).

Ob Steuerfolgen aus einer Transaktion entstehen hängt von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Strukturierung einer Transaktion ab. Das Ziel ist eine steuerneutrale Umstrukturierung zu erreichen. Mögliche Steuerfolgen sind immer auf alle involvierten Parteien hin zu prüfen. Auf Stufe Gesellschaft (juristische Person)  und auf Stufe Inhaber oder Aktionär (natürliche Person).

Unser Steuerexperten Team begleitet Sie bei allen Umstrukturierungssituationen. 

Unsere Steuerberatungsleistungen bei Umstrukturierungen

  • Steuerberatung zu allen Umstrukturierungsfällen
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung auf Stufe Gesellschaft (juristische Person) prüfen
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung auf Stufe Anteilsinhaber (Aktionär) prüfen
  • Steuerberatung bei Fragen zu Realisierung steuerfreier Kapitalgewinn oder Einkommenssteuerfolgen beim Anteilsinhaber (Aktionär)
  • Steuerberatung bei direkter Teilliquidation, indirekter Teilliquidation oder Transponierung
  • Beratung bei Fusionen, Quasi-Fusionen, Unternehmens Zusammenschlüsse
  • Beratung bei Spaltung, Aufspaltungen, Abspaltungen, Betriebsteilungen
  • Beratung bei horziontaler oder vertikaler Spaltung
  • Steuerberatung bei Umwandlungen und Rechtsformänderungen von Gesellschaften
  • Steuerberatung bei Ausgliederungen von Unternehmensteilen
  • Steuerberatung bei Vermögensübertragungen
  • Steuerberatung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmungen und Gesellschaften
  • Steuerberatung bei Asset- oder Share-deal
  • Beratung zu Steuerfolgen bei Liquidation von Gesellschaften
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung bei der Verrechnungssteuer, Emissionsabgabe und Stempelabgabe prüfen
  • Steuerberatung bei Nachfolgeregelungen

Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Spezialisten (Banken, Notare, etc.) aus unserem Netzwerk zusammen.