Mehrwertsteuer-Beratung / VAT

Mehrwertsteuer-Beratung, damit auch Sie Ihren Mehrwert erhalten

Haben Sie eine anspruchsvolle Merhrwertsteuerabrechnung zu erledigen? Kein Problem, wir unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Sind Sie und Ihr Unternehmen neu mehrwertsteuerpflichtig? Sind Sie unsicher ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und wollen dies abklären? 

Unsere MWST-Spezialisten beraten und betreuen Sie in sämtlichen Mehrwertsteuerfragen:

  • Anmeldung bei der schweizer Mehrwertsteuer beantragen
  • Beginn der Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer überprüfen
  • Beratung bei der Wahl der Abrechnungsmethode, Saldosteuersatz oder effektive Methode
  • Beratung was sind steuerbare Umsätze und Entgelte
  • Beratung was sind ausgenommene und befreite Leistungen
  • Abklärungen und Beratung bei der optierung von Umsätzen und freiwilliger Steuerpflicht
  • Mehrwertsteuerabrechnung erstellen, Prüfen von Abrechnungen
  • Beratung bei Fragen zu Vorsteuerabzüge
  • fiktiver Vorsteuerabzug prüfen
  • Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen berechnen
  • Einfuhrsteuer, Zollabfertigung, Zollrechtliche Fragestellungen prüfen
  • ZAZ-Konto einrichten
  • Bezugssteuer korrekt abrechnen
  • Einlageentsteuerung berechnen und beantragen
  • Eigenverbrauch berechnen
  • Umsatzabstimmung erstellen
  • Jahresendabstimmung / Finalisierung erstellen
  • Fragen zu Erbringerortsprinzip oder Empfängerortsprinzip klären
  • Prüfung von Gruppenbesteuerung
  • Beratung bei Übertragung, Verkauf und Veräusserung von Immobilien oder Liegenschaften, Anwendung Meldeverfahren oder Verkauf mit Option, Prüfung von Vor- und Nachteilen
  • Umstrukturierungen, Übertragung von Gesamt- und Teilvermögen, Anwendung Meldeverfahren
  • Löschung bei der Mehrwertsteuer, Abmeldung
  • Begleitung von Mwst Revisionen
  • Beratung bei Verfügungs- und Rechtsmittelverfahren

 

 

Schweizer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen

Sind Sie als ausländische Unternehmung neu ab 1.1.2018 aufgrund des weltweit erzielten Umsatzes (> CHF 100'000.-) in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Ausländische Unternehmen müssen sich bezüglich Ihrer Mehrwertsteuerpflicht Fragen, ob Sie Arbeiten wie Montageleistungen, Installationen (physisch vor Ort), Werkvertragliche Leistungen, ein Lager oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz erbringen?

Falls Sie als ausländisches Unternehmen eine der vorgenannten Tätigkeiten mit Ja beantworten und die weltweite Umsatzgrenze von CHF 100'000.- erreicht haben, sind Sie ab dem 1.1.2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. 

Wir beraten und betreuen Sie als ausländisches Unternehmen zu sämtlichen schweizer Mehrwertsteuerfragen:

  • Anmeldung bei der schweizer Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuernummer beantragen
  • Beginn der Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer überprüfen
  • Beratung bei der Wahl der Abrechnungsmethode, Saldosteuersatz oder effektive Methode
  • Beratung was sind steuerbare Umsätze und Entgelte
  • Beratung was sind ausgenommene und befreite Leistungen 
  • Einfuhrsteuer, Zollabfertigung, Zollrechtliche Fragestellungen prüfen
  • ZAZ-Konto einrichten 
  • Mehrwertsteuerabrechnungen erstellen, Prüfen von Abrechnungen
  • Mwst Fiskalvertreter für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz
  • Mwst Steuerstellvertreter für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz
  • Steuervertreter für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz 

 

Oftmals ergeben sich für ausländische Unternehmen, welche längerfristig in der Schweiz tätig sind, auch andere Fragen wie:

  • steuerliche Betriebsstätte (wann, Erfordernisse, was sagen die Doppelbesteuerungsabkommen DBA, Einreichung einer Steuererklärung notwendig)
  • Ist eine Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsbewilligung notwendig? (wer beantragt, wo welche Bewilligung?)
  • Ist die Gründung einer schweizer Gesellschaft sinnvoll? (welche Rechtsform, bringt welche Vor- und Nachteile?)

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Gerne unterstützen wir Sie auch bei weiterengehenden Fragen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.