Die Revisionsstelle überprüft ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben gemäss schweizer Obligationenrecht (OR) oder einem anerkannten Rechnungslegungsstandart entspricht. Nebst der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Jahresrechnung, kann die Revisionsstelle wertvolle Hinweise und Erkenntnisse für Ihr Unternehmen liefern.
Sämtliche gesetzlichen Revisionsdienstleistungen erbringen wir über unsere akkreditierten Revisionspartner und werden über die Revisionsgesellschaft abgewickelt.
Bei uns ist ihr Unternehmen in guter Gesellschaft. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.