Steuerberatung beim Verkaufsgewinn von Liegenschaften

Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundeigentum (Land, Grundstücke, Liegenschaften, Immobilien) auf dem erzielten Verkaufsgewinn eine Grundstückgewinnsteuer. Bei den juristischen Personen kommt die Grundstückgewinnsteuer nur in Kantonen mit dem monistischen Verfahren zur Anwendung.

  • Sie beabsichtigen Ihr Haus zu verkaufen und möchten wissen wie hoch die Grundstückgewinnsteuer sein wird?
  • Möchten Sie wissen ob Ihrem Liegenschaftenverkauf, Handänderungssteuern anfallen und wie hoch diese sind?
  • Sie haben als Erbengemeinschaft eine Liegenschaft geerbt und Fragen sich mit welchen Steuerfolgen zu rechnen sind? Oder wann ein Steueraufschub möglich ist?
  • Sie haben das Formular zur Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer erhalten und wissen nicht, wie dieses auszufüllen ist?
  • Sie Fragen sich welche wertvermehrenden Kosten, Investitionskosten, Rückbaukosten steuerlich abzugsfähig sind?
  • Welche übrige Kosten, wie Grundbuch- und Notariatskosten, Maklerprovisionen, etc. können beim Verkauf geltend gemacht werden?

Unsere Leistungen

  • Ausfüllen und Deklaration von Grundstückgewinnsteuererklärungen
  • Steuerberatung zu Ersatzbeschaffung und Steueraufschub bei Grundstückgewinnsteuer
  • Steuerberatung bei Fragen zu Landumlegungen, Umparzellierungen und gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler
  • Steuerberatung bei wirtschaftlicher Handänderung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft
  • Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Vertretung, Einsprachen und Rechtsmittelverfahren bei Steuerbehörden