Rechtsformumwandlung in Kapitalgesellschaft

Einzelfirma in AG oder GmbH umwandeln – steuerneutral möglich

Sie möchten Ihre Einzelfirma weiterentwickeln und überlegen, sie in eine AG oder GmbH umzuwandeln?

Eine solche Umstrukturierung kann in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen. Dadurch müssen die in der Einzelfirma vorhandenen stillen Reserven nicht zwingend sofort versteuert werden.

Worauf kommt es an?

Damit die Umwandlung steuerneutral erfolgen kann, sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  • Es muss ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen werden.
  • Die bisherigen Steuerwerte müssen grundsätzlich weitergeführt werden.
  • Die steuerliche Anknüpfung an die Schweiz muss erhalten bleiben.
  • Die erhaltenen Beteiligungsrechte unterliegen grundsätzlich einer fünfjährigen Sperrfrist.

Was sind die Folgen bei einer Sperrfristverletzung: 

  • Bedingt eine Veräußerung von Anteilen über dem Nennwert, innerhalb der Sperrfrist von 5 Jahren nach der Umwandlung
  • Besteuerung der beteiligten noch vorhandenen Reserven im Übertragungszeitpunkt
  • Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens beim Verkäufer auf Verkaufszeitpunkt hin

Besonders bei Immobilien, grösseren stillen Reserven oder einer geplanten Nachfolge bzw. einem Unternehmensverkauf ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung wichtig.

Die richtige Vorbereitung entscheidet

Eine Umwandlung in eine AG oder GmbH ist mehr als eine Änderung des Firmennamens oder der Rechtsform. Sie sollte steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich sorgfältig geplant werden.

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, zeigen Ihnen die steuerlichen Auswirkungen auf und begleiten Sie bei der optimalen Umsetzung.

Sie denken über eine Umwandlung Ihrer Einzelfirma nach?

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie die Umstrukturierung in Angriff nehmen. Eine frühzeitige Planung kann unnötige Steuerfolgen vermeiden und schafft die Grundlage für eine optimale Weiterentwicklung Ihres Unternehmens.