Die Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit im Scheidungsfall lässt sich mit mehreren, untereinander kombinierbaren Vereinbarungen hinreichend sicherstellen. Gleichzeitig empfiehlt sich für den Todesfall vorzusorgen und beispielsweise den überlebenden Ehegatten zu begünstigen.

Mit einem entsprechend formulierten Ehe- und Erbvertrag kann sowohl der Scheidungsfall wie auch der Todesfall adäquat geregelt werden.