Der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge, Pensionskasse


Wer Teilzeit arbeitet, ist später bei der Pensionierung oft benachteiligt, weil Guthaben fehlt. Schuld an dieser Situation ist der Koordinationsabzug.

Er kommt ins Spiel, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeitende in die Pensionskasse auf­nimmt. Bei der Berechnung der Beiträge wird der Jahreslohn beigezogen und davon der Koordinationsabzug abgezogen, um den "versicherten Lohn" zu ermitteln.

Im Kalenderjahr 2022 beträgt der Koordinationsabzug CHF 25'095. Wer also beispielsweise über einen Jahreslohn von CHF 55'000 verfügt, ist nur mit CHF 29'905 versichert. Nach diesem "versicherten Lohn" richten sich die Pensionskassenbeiträge und die AHV/IV- und Hinterbliebenenrenten.

Der Koordinationsabzug benachteiligt Teilzeitarbeitende, weil der für Vollzeit- und Teilzeitarbeit gleich hoch ist und gesetzlich keine Angleichung stattfindet. Teilweise können Vorsorgelücken mit der Einzahlungen in eine Säule 3a kompensiert werden.

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