Wenn das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können sich IV- und AHV-Rentner bei der AHV Ausgleichskasse melden. Auch Personen die eine Hilflosenentschädigung beziehen oder über längere Zeit IV-Taggelder, ­eine Witwen- oder Waisenrente beziehen, haben allenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Für die Anspruchsberechnung, werden die jährlichen Einnahmen den möglichen Ausgaben gegenübergestellt. Weiter wird auch das Vermögen berücksichtigt. Je nach ob Sie Wohneigentum besitzt oder nicht, gibt es zudem Freibeträge welche berücksichtigt werden. Auch gemachte Schenkungen werden in der Vermögensrechnung mit berücksichtigt, die Anrechnung erfolgt entsprechend einem jährlichen Abschreibungsmodus. 

Es empfiehlt sich, vor der Antragsstellung bei der Ausgleichskasse eine eigene Berechnung (Beisp. über https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beratung/finanzen/el-rechner.html zu erstellen.