Nach Schweizer Aktienrecht sind Vorzugsaktien (Art. 654/656 OR), gegenüber anderen Aktienkategorien in finanzieller Hinsicht privilegiert.

Die Privilegierung kann in diversen Bereichen ausgestaltet werden:

  • Dividende / Dividendenquote
  • Bezugsrecht
  • Liquidationserlös

Vorzugsaktien können bei der Gründung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Oftmals kommen Sie anlässlich einer Sanierung der Gesellschaft zur Anwendung.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.