Nach Schweizer Aktienrecht sind Vorzugsaktien (Art. 654/656 OR), gegenüber anderen Aktienkategorien in finanzieller Hinsicht privilegiert.
Die Privilegierung kann in diversen Bereichen ausgestaltet werden:
Vorzugsaktien können bei der Gründung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Oftmals kommen Sie anlässlich einer Sanierung der Gesellschaft zur Anwendung.
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