Die weiteren Kosten (Notriats- und Grundbuchkosten) bei Kauf einer Liegenschaft oder Eigentumrswohnung können nicht als Liegenschaftsunterhaltskosten in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Diese Kosten können beim späteren Verkauf der Liegenschaft bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen sämtliche Belege und Kosten im Zusammenhang mit der Liegenschaft aufzubewahren.