Steuerliche Behandlung von asymmetrischen Dividenden 

Wenn Dividenden an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft in einer Weise ausgeschüttet werden, die von ihren kapitalmässigen Beteiligungsquoten abweicht, wird dies als asymmetrische Dividende bezeichnet. Steuerrechtlich kann eine solche Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Üblicherweise bemisst sich der Gewinnanspruch nach der Beteiligungsquote, entsprechend dem anteilsmässig eingezahlten Aktienkapital.

Wird nun einem Aktionär zum Beispiel mehr Dividende gezahlt, als er auf Grund seiner Beteiligungsquote zugute hat, stellt dies eine asymmetrische Dividende dar und kann angefochten werden, sofern sie in den Statuten nicht geregelt ist.

Steuerlich wird die asymmetrische Dividende wie folgt behandelt: 

  • Die überhöhte Dividende kann als Lohn interpretiert werden, wenn der Aktionär bei der Aktiengesellschaft gestellt wird. In diesem Fall wird sie als Einkommen für den Empfänger qualifiziert und es fallen Sozialabzüge an. 
  • Die zusätzliche Dividende wird als Tantieme besteuert und die AG kann dies nicht als Aufwand abbuchen. Hier werden ebenfalls Sozialversicherungsabgaben fällig.