Steuerfolgen und Optimierungen bei der Auszahlung von Vorsorgekapital aus Säule 3a

Das bei der Auszahlung von Vorsorgekapital aus der Säule 2a (Pensionskasse) und Säule 3a, eine einmalige Kapitalsteuer als Sondersteuer fällig wird, ist bekannt.

Kapitalbezug auf mehrere Jahre verteilen

Bei der Auszahlung von Guthaben aus der Säule 3a wird eine Steuer fällig. Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz besteuert als normales Einkommen. Auszahlungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Die Steuerbelastung ist Progressiv, das heisst, je höher die Bezüge sind, die in ein Jahr fallen, umso höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

Es kann sich daher lohnen, die Vorsorgekonten über mehrere Jahre verteilt zu beziehen. Beziehen Sie Ihre 3a-Guthaben nicht im gleichen Jahr wie Pensionskassen- und / oder Freizügigkeitsguthaben. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern werden alle Kapitalbezüge aus der Säule 3a und der 2. Säule sowie die Bezüge der Ehepartner im gleichen Jahr zusammen. Die Steuerersparnis bei einem gestaffelten Bezug fällt je nach Wohnort unterschiedlich aus. Bei einem 3a-Bezug von CHF 150’000 betragen die Steuern in Lenzburg CHF 7'383. Beim Bezug von dreimal CHF 50'000 beträgt die Steuerersparnis CHF 3’953.

Für den gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder besteht genügend zeitlicher Spielraum: Sie können das 3a-Guthaben nicht erst bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beziehen, sondern schon bis zu fünf Jahre vorher. Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben, können Sie den Bezug bis spätestens Alter 69 (Frauen) bzw. 70 (Männer) aufschieben.

Einrichtung mehrerer 3a-Vorsorgelösungen ermöglicht gestaffelte Bezüge

Bei der Auflösung eines 3a-Kontos muss immer das gesamte Guthaben bezogen werden. Teilbezüge sind nur zugunsten von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF) möglich und nur bis zum 59. (Frauen) bzw. 60. Geburtstag (Männer).

Wenn Sie Ihr 3a-Guthaben gestaffelt beziehen möchten (Bezug nur eines Kontos pro Steuerjahr), sollten Sie weitere Vorsorgekonten eröffnen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich jeweils ab einem Guthaben von ca. CHF 80’000 in einer 3a-Vorsorgelösung. Weiter müssen verheiratete Vorsorgesparer vermeiden, im gleichen Steuerjahr je ein Konto zu beziehen, da die Guthaben zusammengerechnet und zum somit höheren Kapitalsteuersatz besteuert werden. 

Bis wann können Beiträge auf das Vorsorgekonto 3a einbezahlt werden?

Einzahlungen in die Säule 3a sind auch im Jahr Ihrer Pensionierung noch bis zur Höhe des Maximalbetrages zulässig und abzugsfähig, sofern Sie den Betrag vor dem Datum Ihrer
Pensionierung einzahlen. Bleiben Sie über die Pensionierung hinaus erwerbstätig, können Sie auch darüber hinaus in die Säule 3a einzahlen – Frauen längstens bis 69, Männer längstens bis 70.