Lohn oder Dividende und die Bezugsstrategie für KMU-Inhaber

Grundsätzlich hat ein KMU-Unternehmer zwei Möglichkeiten, die erzielten Gewinne zu verwenden: Entweder werden die Unternehmensgewinne im Unternehmen zurückbehalten oder an die Anteilsinhaber ausgeschüttet. 

Bei der Thesaurierungsstrategie  kann ein steuerfreier Kapitalgewinn anlässlich des Verkaufs der Kapitalgesellschaft im Vordergrund stehen. Oder das Unternehmen befindet sich in einer Wachstums- und Investitionsphase und benötigt die flüssigen Mittel im Unternehmen. 

Kapitalgewinne beim Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaft unterliegen in der Regel nicht der Einkommenssteuer. Ein Kapitalgewinn kann grundsätzlich steuerfrei realisiert werden.  

Bei der Bezugsstrategie  werden die Gewinne an die Anteilsinhaber resp. Aktionäre als Lohn (bzw. Variablen Lohnbestandteile wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen usw.) oder Dividende ausbezahlt . Bei der Bezugsstrategie werden in jedem Fall Einkommenssteuern und Sozialversicherungsabgaben fällig.  

Lohnaufwendungen vergrössern den geschäftsmässigen Aufwand, was zu tieferen Gewinnsteuern in der Kapitalgesellschaft führt. Im Gegenzug steigen die Einkommenssteuern des Empfängers, Lohn- und Bonuszahlungen erhöhen die Sozialversicherungsabgaben.

Damit Dividenden beschlossen werden können, muss die Gesellschaft Gewinne erzielen, was in einem ersten Schritt zu Gewinnsteuern in der Kapitalgesellschaft führt. Die Dividenden können nur aus dem Bilanzgewinn beschlossen und bezogen werden. Die Dividenden stellen bei der natürlichen Person Einkommen aus beweglichem Vermögen dar und unterliegen der Einkommenssteuer.

Sofern der Empfänger mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, findet eine reduzierte Besteuerung statt. Dividenden werden im  Kanton Aargau zu 50% im Teileinkünfteverfahren besteuert Auf Stufe Bund werden Dividenden zu  70 % besteuert.  Die Idee des Gesetzgebers ist es, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung  zu mindern. 

Auf Dividenden sind grundsätzlich keine Sozialversicherungsabgaben geschuldet. Dies führt im direkten Vergleich mit Lohnbezügen oft zu einem finanziellen Vorteil. Voraussetzung ist aber, dass der Unternehmer für seine Tätigkeit eine marktgerechte Entschädigung bezieht oder keine Dividende erhält, welche mehr als 10 % des Unternehmenssteuerwerts der Gesellschaft ausmacht.

Durch höhere Lohnbezüge lassen sich aber auch positive Effekte erzielen. So können die versicherten Leistungen in der Pensionskasse erhöht werden. Und bessere Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden erreicht. Darüber hinaus kann ein höherer Lohn zu mehr Einkaufspotenzial in der zweiten Säule führen, was wiederum für private Pensionskassen-Einkäufe genutzt werden kann.

Eine allgemeine Aussage, ob Lohn oder Dividende die zu favorisierende Variante der Bezugsstrategie darstellt, ist nicht möglich. Die Ausschüttung von Dividenden dürfte im Vergleich zu Lohnbezügen steuerlich attraktiver sein. Eine Prüfung des konkreten Sachverhalts ist zwingend erforderlich. Hier treffen Fragen zur Steueroptimierung auf Überlegungen der Vorsorgeoptimierung. Eine auf die individuellen Verhältnisse angepasste Bezugsstrategie und die Berechnung der jeweiligen Steuer- und Sozialversicherungskosten sind daher unbedingt zu empfehlen. Für die rechnerische Simulation verfügen wir über professionelle Softwareunterstützung, welche es erlaubt, die verschiedenen Varianten darzustellen und zu vergleichen.