Der aus dem Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften erzielte Gewinn unterliegt grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer. Die Grundstückgewinnsteuer ist – je nach Kanton – eine kantonale und/oder kommunale Sondersteuer. Auf Bundesebene sind solche Kapitalgewinne von Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, ausser es liegt beispielsweise eine gewerbliche Tätigkeit vor.

• Wie ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Anlagekosten bei der Veräusserung der Liegenschaft?

• Wann wird die Grundstückgewinnsteuer fällig bei Erbvorbezug, Schenkung oder Erbschaft von Immobilien?

• Wann kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden?

• Wann können Steueraufschubstatbestände geltend gemacht werden? Wie können einstufige- oder mehrstufige Aufschübe geltend gemacht werden?

• Wann muss bei Übertragung einer Immobilie eine Erbschafts- / Schenkungssteuer bezahlt werden?

• Was sind die Steuerfolgen bei einer gemischten Schenkung bei der Übertragung von Immobilien?

• Wohn- und Nutzniessungsrecht: Wie wird es bei den Immobilien steuerlich berücksichtigt?

• Wie wird der Wert einer Nutzniessung oder des Wohnrecht berechnet?

• Wann ist eine Immobilienverrentung oder eine Umkehr der Hypothek sinnvoll?

• Wie erfolgt die Besteuerung von Immobilien bei Nacherbeneinsetzung?

• Erbengemeinschaften: Was sind die Steuerfolgen bei Übertragung von Immobilien?

• Wie ist die Anwendung der Präponderanzmethode beim Liegenschaftenverkauf?

• Was sind die Steuerfolgen beim Verkauf oder Übertragung von Immobiliengesellschaften? Was bedeutet die wirtschaftliche Handänderung?