Der Grundstückgewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Die Anlagekosten setzen sich wiederum aus dem Kaufpreis zuzüglich wertvermehrende Investitionen (z.B. Aufwendungen für Bauten, Umbauten, dauernde Verbesserungen des Grundstücks, die eine Werterhöhung des Grundstücks bewirkt haben) zusammen. Zudem können weitere mit der Handänderung verbundenen Abgaben und Kosten, wie beispielsweise Mäklerprovision, vom Grundstückgewinn abgesetzt werden.

Die Haltedauer ist für den Steuertarif entscheidend. Je länger die Liegenschaft gehalten wurde, desto weniger Grundstückgewinnsteuern fallen an. Die Reduktionen sind dabei kantonal unterschiedlich. 

Im Kanton Aargau liegt der Steuersatz bei 40% des Gewinns im ersten Besitzjahr. Die Steuerbelastung nimmt dann mit Zunahme der Besitzdauer ab und endet bei 5% bei einer Besitzdauer von mehr als 25 Jahren.