Der gewerbsmässige Liegenschaftenhändler befasst sich in einer Art mit Liegenschaften, die über die blosse Vermögensverwaltung hinausgeht.

Was sind die Kriterien, welche für Gewerbsmässigkeit sprechen:

  • Häufung von Liegenschaftskäufen und -verkäufen 
  • kurze Haltedauer
  • Wiederanlage von Erlösen in Immobilien
  • systematische und planmässige Art und Weise des Vorgehens
  • enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bzw. Einsatz spezifischer Fachkenntnisse 
  • Verwendung bedeutender Fremdmittel zur Finanzierung
  • Realisierung im Rahmen einer Personengesellschaft

Damit gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vorliegt, müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Das Erfüllen eines Kriteriums kann genügen.

Was sind die Steuerfolgen auf realisierten Gewinnen aus Immobilienverkäufen:

  • Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer (dualistische Kantone)
  • Gewinn unterliegt der Grundstückgewinnsteuer (monistische Kantone)
  • Gewinn unterliegt der direkten Bundessteuer (monistische und dualistische Kantone)
  • Gewinn unterliegt der AHV