Die Liquidation einer Gesellschaft ist das Gegenstück zur Gründung. Diese ist, so wie die Auflösung freiwillig ist. Die Liquidation führt auch zu einer steuerlichen Schlussabrechnung.

Die Liquidation einer Unternehmung ist nach gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Sie beginnt mit dem Auflösungsbeschluss der Generalversammlung und der Bestimmung eines Liquidators. Dieser wird im Handelsregister eingetragen. Nach Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz erfolgen die Schuldenrufe im schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Mit dem Verkauf aller Aktiven werden die Schulden bezahlt. Sind alle Schulden bezahlt und auch alle sonstigen Formalitäten erledigt, kann die Liquidationsschlussbilanz erstellt werden. Nach Beendigung aller Auflösungshandlungen kann die Löschung im Handelsregister beantragt werden. Damit ist das Liquidationsverfahren beendet.