Falls Sie einen Brief erhalten habe, welcher eine Rückzahlung von Härtefallgeldern vorsieht, den Sie während der Corona-Pandemie erhalten habe. Was kann ich dagegen tun?
Falls Sie eine Verfügung des Kantons haben, welche eine Rückzahlung von Härtefallgeldern vorsieht, empfiehlt es sich, auf jeden Fall vorsorglich Einsprache zu erheben. Damit können die Rechts- und Sachlage genauer überprüft werden. Die Einsprache ist innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung der Verfügung zu erheben. Dabei handelt es sich um eine nicht erschöpfbare Frist.
Weiterhin ist es ratsam, sich bei der Überprüfung, ob die Rückforderung berechtigt ist und welche weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen, kompetente Unterstützung zu holen. Hierbei kann auch abgeklärt werden, ob sich ein Instanzenzug lohnt.
Ernsthafter sei nochmals gesagt, dass im Geschäftsjahr, in welchem Sie die Härtefallgelder bezogen haben sowie in den drei darauffolgenden Jahren oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückgezahlt werden dürfen.
Auch die Darlehensgewährung und deren Rückzahlung ist heikel, da diese rechtlich noch nicht geklärt und somit risikobehaftet ist. Ähnliches gilt für Covid-Kredite. Bevor Sie solche Abschlüsse und Auszahlungen oder vergleichbare Pläne machen, ist es auch hier erforderlich, Rücksprache mit einem Fachmann zu halten
.
Gerne sind wir für Sie da.
Mehr Informationen zu Unternehmens- und Wirtschaftsberatung