Die Erstellung und Bewertung einer Zwischenbilanz zu Fortführungswerten geht davon aus, dass die geschäftliche Tätigkeit wie bisher weitergeführt wird.

Die Erstellung einer Liquidationsbilanz geht davon aus, dass die geschäftliche Tätigkeit eingestellt wird und alle Aktiven verwertet werden. Allfällige stille Reserven würden aufgedeckt.