In einem Testament kann man festhalten, wer die freie Quote nach seinem Tod erhält. Zudem kann man auch bestimmten, wer die freie Quote nach dem Tod des ersten Erben, des so genannten Vorerben, bekommen soll.
In diesem Fall darf der Vorerbe das geerbte Vermögen nur verwalten und die Erträge daraus behalten. Die Vermögenssubstanz darf er aber nicht vermindern.
Mit dieser Massnahme kann der Erblasser sicherstellen, dass die Nacherben nicht leer ausgehen, weil der Vorerbe das ganze Vermögen aufgebraucht hat.