Testament

In einer Verfügung von Todes wegen halten Sie fest, wer was aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Damit das Testament gültig ist, müssen Sie es von Hand schreiben, datieren und unterschreiben oder es bei einem Notar, einer Notarin öffentlich beurkunden lassen.

Erbvertrag

Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nur angepasst werden, wenn alle Unterzeichnenden damit einverstanden sind. In ihm kann SIE die Erbteilung auch verbindlich festlegen – auch was nach dem Tod der Vertragsparteien passieren soll.
Pflichtteilsgeschützte Erben können darin ausserdem ganz oder teilweise auf ihren Pflichtteil verzichten.

Erbvorbezug oder Schenkung

Wenn Sie vor Ihrem Tod etwas verschenkt oder jemandem einen Erbvorbezug gewährt haben, kann das nach Ihrem Ableben zu Konflikten führen. Denn Erbvorbezüge müssen angerechnet werden, und Schenkungen können Pflichtteile beanstanden werden. Besprechen Sie das Thema deshalb offen mit Ihren Angehörigen und halten Sie alles schriftlich fest. Eine professionelle Beratung hilft den Gesamtüberblick über die finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Belange zu behalten. 

Wünsche für die Bestattung

Wer genaue Wünsche für die Bestattung hat – zum Beispiel, ob man kremiert oder beerdigt werden möchte –, sollte diese schriftlich festhalten, und zwar nicht im Testament, denn dieses wird erst mehrere Wochen nach dem Tod eröffnet.

Persönliche Unterlagen

Legen Sie wichtige Dokumente wie Versicherungspolicen,
eine Liste Ihrer Passwörter, Verträge und ordentlich ab und sorgen Sie dafür, dass sie für die Hinterbliebenen leicht zugänglich sind.

Übergabe einer Liegenschaft

Wenn Sie eine Liegenschaft besitzen und im Alter in ein Pflegeheim ziehen müssen, kann es sein, dass Sie zum Verkauf gezwungen sind, um die Heimkosten zu bezahlen. Das können Sie vermeiden, wenn Sie Ihre Liegenschaft zu Lebzeiten an Ihre Erbinnen und Erben übertragen.
Lassen Sie sich beraten, denn bei einer Liegenschaftsübertragung müssen Sie an sämtliche Konsequenzen denken – vor allem auch in Bezug auf Ergänzungsleistungen, wenn die Liegenschaft (teilweise)
verschenkt WIRD.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie einzelne Personen in Ihrem Testament berücksichtigen, die nicht erbberechtigt sind. Sie können ihnen zum Beispiel Schmuck, eine Geldsumme oder auch Rechte (etwa ein Wohnrecht) vermachen. Achten Sie aber in Ihrem Testament darauf, das Vermächtnis und den Begünstigten, sterben Begünstigte so genau wie möglich zu benennen. Um allfällige Streitigkeiten nach Ihrem Tod zu vermeiden, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.

Willensvollstreckung

Haben Sie mehrere Erben, bilden diese nach Ihrem Tod automatisch eine Erbengemeinschaft. Damit Ihr letzter Wille Ihren Wünschen gemäss erfüllt wird, können Sie in Eeinem Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker, eine Willensvollstreckerin einsetzen. Diese Person ist dann
verantwortlich für die korrekte Vorbereitung der Teilung Ihres Nachlasses. Sie können Konflikte entschärfen, weil sie aus
neutraler Warte mit den Erben diskutiert werden.

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Ihre Vertreterin, Ihren Vertreter einsetzen, wenn Sie urteilsunfähig werden. Diese Person hat die Aufgabe, Ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Sie kann zum Beispiel medizinische oder finanzielle Entscheidungen für Sie treffen.

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äussern, können Sie eine Patientenverfügung verfassen. Darin halten Sie zum Beispiel fest, ob lebensverlängernde Massnahmen getroffen, Ihre Organe gespendet oder Ärztinnen, Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden sollen. Denken Sie daran, dass sich die Rechtslage bezüglich Organspenden demnächst ändern wird (Widerspruchslösung).