Wie Sie Ihre Frühpensionierung richtig planen

Spätestens mit 50 bis 55 Jahren sollten Sie sich Gedanken zur finanziellen Situation nach der Pensionierung machen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen (Immobilien, Kontoguthaben, 2. und 3. Säule, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen usw.) und Ihre Schulden (Hypothek usw.). Erstellen Sie ein Budget und einen Vermögensplan für die Zeit nach Ihrer Pensionierung: Wie werden die Lebenshaltungskosten nach der Erwerbsaufgabe gedeckt? 

Jetzt bleibt noch Zeit, um Weichen zu stellen und Lücken zu schliessen.

Spätestens fünf Jahre vor der Pensionierung

Für die Planung ist es hilfreich, wenn Sie das Datum Ihrer Pensionierung jetzt schon festlegen. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Wohnsituation beibehalten wollen oder etwas Kleineres in Betracht ziehen. Evaluieren Sie, ob Sie Ihre Hypothek zum Pensionierungszeitpunkt ganz oder teilweise amortisieren sollten. Jetzt ist es auch an der Zeit, einen detaillierten Finanzplan zu erstellen: mit Einnahmen, Ausgaben und der langfristigen Vermögensentwicklung. Klären Sie ferner ab, welchen Teil Ihrer Pensionskasse (2. Säule) Sie als Kapital beziehen können. Wägen Sie die Vor- und Nachteile von Renten - gegenüber Kapitalbezug sorgfältig ab und entscheiden Sie rechtzeitig. Zudem besteht jetzt vielleicht die letzte Möglichkeit für einen Einkauf in die Pensionskasse. Hier ist zu beachten, dass nach einem Einkauf eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt. Aus steuerlicher Sicht ist ein Kapitalbezug auf Dauer vorteilhafter als eine Rente, die Sie vollumfänglich als Einkommen versteuern müssen. Der Kapitalbezug wird nur einmalig besteuert, und zwar separat vom übrigen Einkommen zu einem tieferen Satz.

Hingegen fällt in diesem Fall die Witwen-/Witwerrente weg. Ein Kapitalbezug lohnt sich vor allem dann, wenn von einer geringeren Lebenserwartung ausgegangen werden muss. Bei Langlebigkeit wiederum fährt man mit einer Rente - beim momentan hohen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent für den obligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens - besser. Für viele Pensionierte ist die beste Variante eine Kombination aus Kapitalbezug und Rente.

Kapital aus der Säule 3a kann man sich bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen, genau wie Guthaben und Freizügigkeitskonten oder -policen.

Wenn Sie Ihre Bezüge aus der 2. und 3. Säule über mehrere Jahre staffeln, ergibt sich teilweise eine hohe Steuerersparnis. Zu beachten ist, dass es hier grosse kantonale Unterschiede gibt. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie übrigens bis kurz vor dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung tätigen.

Die letzten zwölf Monate vor der Pensionierung

Mindestens ein Jahr vor dem Pensionierungszeitpunkt sollten Sie die Vermögensumschichtung und die Anpassung Ihrer Anlagestrategie angehen. Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Hypothek, wenn die (teilweise) Rückzahlung geplant ist. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch Ihren Nachlass mittels Testament, Ehe- oder Erbvertrag regeln, umso mehr wenn Sie das Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen wollen. 

Mindestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag müssen Sie bei Ihrer AHV-Zweigstelle die Pensionierung anmelden. Damit stellen Sie sicher, dass die erste Rente pünktlich auf Ihrem Konto eingeht.

Weitere Tipps zu AHV, Pensionskasse und Rente

Die AHV-Rente können Sie wahlweise ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen. Sie haben zwei Optionen: Sie beziehen in diesem Zeitraum noch keine Rente und finanzieren die Einkommenslücke vorübergehend aus eigenen Mitteln. Wenn Sie die Rente vorbeziehen, wird sie lebenslang um einen bestimmten Faktor gekürzt.

Private Ersparnisse inklusive Säule-3a-Guthaben eignen sich oft besser, um Einkommenslücken zu überbrücken. Auch Kapitallebensversicherungen eignen sich gut, wenn sie während der Frühpensionierung zur Auszahlung kommen; eine vorzeitige Auflösung der Police lohnt sich hingegen nicht. Die Leistungen der Pensionskasse werden sofort nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig. Bei einer Frühpensionierung fällt das Alterskapital geringer und der Umwandlungssatz tiefer aus. Je nach Reglement der Pensionskasse kann die Leistungskürzung durch einen freiwilligen Einkauf ausgeglichen werden. Oder aber Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie mit einer Überbrückungsrente finanziell. Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich die voraussichtliche Altersrente für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt von der AHV-Ausgleichskasse und der Pensionskasse berechnen.

Die günstige Alternative, Teilpensionierung

Als Alternative zur Frühpensionierung bietet sich eine schrittweise Teilpensionierung an. Sie bezahlen weiter Pensionskassenbeiträge im Umfang des reduzierten Erwerbseinkommens und bleiben weiter gegen Tod und Invalidität abgesichert. Dank des Teilzeiteinkommens fallen für den nicht erwerbstätigen Ehepartner in der Regel auch keine AHV-Beiträge an.

Quelle: TREUHAND SUISSE UPDATE, Dezember 2019