Mehrwertsteuerabrechnungen ab 1.1.2026
Die neue Internetseite der ESTV MWST bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche MWST-Formulare. Sie zeigt auf, welche Formulare bereits online verfügbar sind und welche weiterhin in Papierform eingereicht werden müssen.
In Papierform sind aktuell nur noch folgende Formulare erhältlich:
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen ihre Abrechnung über das ePortal einreichen – entweder mittels
Ab Mai 2026 erfolgt die Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro». Dafür ist eine einmalige Registrierung mittels AGOV-Login im ePortal-Service «myESTV» notwendig.
AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und wird ab Frühjahr 2027 obligatorisch. Das bisherige CH-Login wird Ende 2027 deaktiviert.
Die ESTV MWST akzeptiert derzeit keine Revolut-Bankverbindungen mit Schweizer IBAN. (Revolut ist eine 2015 gegründete, in London ansässige, EU-regulierte Neobank.)
Meldeverfahren
Für die Deklaration des Meldeverfahrens unter Ziffer 225 muss das Formular 764 «Meldeverfahren» hochgeladen werden – unabhängig von der verwendeten Abrechnungsmethode.
Die folgenden neuen Angaben des Formulars sind mit besonderer Sorgfalt auszufüllen:
Bei mehreren Vermögensübertragungen ist für jede Transaktion ein separates Formular samt vollständiger Unterlagen einzureichen.
Zusätzliche Deklarationspflichten bei effektiver Methode
Unternehmen, die nach der effektiven Methode abrechnen, müssen zudem bei folgenden Sachverhalten eine detaillierte Aufstellung über den deklarierten Betrag hochladen:
Fazit
Durch das verpflichtende Hochladen der neuen Unterlagen wird die fehlende oder fehlerhafte MWST-Vertragsklausel für die ESTV sofort sichtbar. Besonders bei Immobilienverkäufen sind die involvierten Beträge erheblich.
Wir unterstützen Sie gerne bei Immobilienverkäufen, Umstrukturierungen oder beim Wechsel der Abrechnungsmethode, um teure Missverständnisse und Korrekturen zu vermeiden.
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