31.10.2022

ALV Solidaritätsprozent fällt ab 1.1.2023 weg

Da sich die Arbeitslosenversicherung finanziell erholt hat, fällt das sogenannte Solidaritätsprozent ab dem 1. Januar 2023 weg. Das bedeutet, dass für Lohnanteile über CHF 148'200 nicht mehr 0,5 % auf der Lohnabrechnung abgezogen werden muss. Die Belastung für den Arbeitgeber von 0,5 % entfällt ebenfalls.