18.03.2022

Anpassung Privatanteil Auto ab 1.1.2022

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Anpassung des Privatanteils an den Autokosten auf den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007 vorgenommen.

Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Die ESTV hat aus diesem Grund die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 per 1. Januar 2022 angepasst.

Die Anpassung bzw. Erhöhung des Privatanteils gilt für die Bundes- und Kantonssteuern gleichermassen.