Wie sind Finanzanlagen im Jahresabschluss nach OR zu erfassen und zu bewerten?

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist die Haltedauer, ob die Position dem Umlaufvermögen - oder Anlagevermögen zuzuordnen sind. 

  • Vermögenswerte, die nicht länger als ein Jahr gehalten werden, sind als Wertschriften im Umlaufvermögen zu bilanzieren. Alle anderen hingegen im Anlagevermögen.
  • Ab 20 % Beteiligungsquote gelten Wertschriften als Beteiligung, wenn es sich um langfristig gehaltene Kapitalanteile handelt und das bilanzierende Unternehmen einen massengelblichen Einfluss auf das Beteiligungsprogramm besitzt. Unter 20 % werden die Beteiligungen den Wertschriften zugeordnet.
  • Bei Wertschriften im Anlagevermögen kann zwischen einer Bewertung zu aktuellen Werten oder zu Anschaffungskosten abzüglich Wertkorrekturen gewählt werden.
  • Werden Wertschriften im Umlaufvermögen aufgeführt, so sind sie zu den aktuellen Werten auszuweisen, dh zum Marktkurs am Bilanzstichtag.
  • Liegen bei Wertschriften keine Marktkurse vor, muss die Bilanzierung eine mögliche Wertbeeinträchtigung beinhalten. Die Wertveränderung muss erfasst werden.