Als betriebsnotwendige Vermögen wird in der Buchhaltung denjenigen Teil des Umlauf- und Anlagevermögens bezeichnet, welcher zur Leistungserstellung eines Unternehmens erforderlich ist. Das betriebsnotwendige Kapital ist analog dazu dasjenige Kapital, welches auf der Passivseite zum Erreichen des Betriebszwecks erforderlich eingesetzt werden muss.

Beim nichtbetriebsnotwendigen Vermögen handelt es sich demzufolge um diejenigen Teil des Umlauf- und Anlagevermögens, welcher nicht dem eigentlichen Betriebszweck dient. Das Unternehmen könnte seinem eigentlichen Zweck der Leistungserstellung auch ohne diese Vermögenswerte nachgehen. Dabei kann es sich um Grundstücke, Renditeimmobilien, Finanzanlagen, oder überschüssige Bankguthaben (überhöhte Liquiditätsreserven) handeln. Die Ermittlung erfolgt für jedes Unternehmen individuell.

Nichtbetriebsnotwendiges Vermögen ist besonders bei der Unternehmensbewertung oftmals ein grosses Thema, wie dieses in der Bewertung zu berücksichtigen sei. Oft werden aus steuerlichen Überlegungen, nicht betriebliche Vermögenswerte in einer Gesellschaft angeäuft. Spätestens bei der Unternehmensnachfolge, müssen diese Vermögenswerte bereinigt, aufgelöst oder umstrukturiert werden.