Ein Unternehmen ist nicht immer über das ganze Jahr gleich ausgelastet. Saisonale Schwankungen gehören dazu. So kann es sinnvoll sein, sich über den passenden Zeitpunkt des Abschlussstichtages Gedanken zu machen.

Ein typisches Beispiel sind Wintersportanlagen: der 31. Dezember ist in der Saisonmitte und wird selten als Bilanzstichtag gewählt. Ein Geschäftsjahr muss in der Regel 12 Monate umfassen, jedoch nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

Grundsätzlich ist jedes Datum als Abschlussstichtag zulässig.
Ein passender Abschlussstichtag kann bei der Gründung gewählt werden, ein Wechsel zu einem anderen Abschlussdatum ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bei der ersten Anwendung eines neuen Abschlussdatums resultiert ein Rumpfjahr - das Geschäftsjahr hat weniger als 12 Monate - oder ein Langjahr - mehr als 12 Monate.

Auf die Buchführung hat die Wahl des Abschlussstichtages Einfluss: Je weniger Geschäftstätigkeit an einem Bilanzstichtag das Unternehmen hat, desto einfacher sind die Abgrenzungen vorzunehmen.
Nicht jeder Stichtag ist passend: Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sollte das Geschäftsjahr mit einem Quartal enden.

Andernfalls erschweren zusätzliche Abgrenzungen den Abschluss. Ebenfalls führen die Löhne und Sozialversicherungsabrechnungen zu mehr Aufwand, da sie an das Kalenderjahr gebunden sind.