Der Substanzwert berechnet sich vereinfacht ausgedrückt, aus der Differenz aus Gesamtvermögen abzüglich Fremdkapital (Schulden). Dabei sind die betriebswirtschaftlichen Werte für Vermögen und Schulden zu berücksichtigen (zu ermitteln).

In der Finanzbuchhaltung werden Aktiven oft tiefer bewertet als der Marktwert ist. Damit entstehen stille Reserven, welche in der Bewertung aufgedeckt und mitgerechnet werden. Diese stille Reserven, sowie das nicht betriebsnotwendige Vermögen begründen eine latente Steuerlast. Für diese Steuerlast muss im Rahmen der Substanzwertbetrachtung eine entsprechende Rückstellung gebildet werden. Vereinfachend kann der Gesamtbetrag der Bewertungsdifferenzen für die betrieblichen Werte mit dem halben Gewinnsteuersatz multipliziert werden. 

Nach Berücksichtigung dieser Faktoren erhält man das effektive betriebswirtschaftliche Eigenkapital, den Substanzwert. 

Der Substanzwert alleine bildet nie einen Unternehmenswert. Er dient jedoch als Basis zur Ermittlung eines allfälligen Liquidationswertes.