Als Inhaber einer GmbH oder AG: Angestellt in der eigenen Firma

Wenn Sie eine GmbH oder AG führen, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich nicht als selbstständig, sondern als Angestellte Ihrer eigenen Firma. Das hat einen wichtigen Vorteil: Sie sind grundsätzlich ähnlich abgesichert wie Ihre Mitarbeitenden.

Ihre Basisabsicherung: 1. und 2. Säule

Über die AHV und IV (1. Säule) sind Sie im Alter sowie bei Invalidität abgesichert. Ergänzungsleistungen können zusätzlich helfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Auch Ihre Angehörigen profitieren im Todesfall von Hinterlassenenrenten.

In der 2. Säule sind Sie über die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Unfallversicherung (UVG) geschützt. Diese decken Risiken wie Unfall, Invalidität oder Tod zusätzlich ab und sichern einen Teil Ihres Einkommens.

Eine wichtige Ausnahme ist die Arbeitslosenversicherung: Obwohl Sie Beiträge bezahlen, haben Sie als Firmeninhaber in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen – ausser Sie geben Ihre unternehmerische Tätigkeit vollständig auf.

Lücken erkennen und gezielt schliessen

Die gesetzliche Absicherung bildet eine solide Grundlage, reicht aber oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Gerade wenn Sie Familie haben oder ein höheres Einkommen erzielen, lohnt sich eine individuelle Ergänzung.

Typische Erweiterungen sind:

  • Höhere Leistungen bei Unfall (z. B. 100% Taggeld ab dem ersten Tag statt 80% ab dem dritten)
  • Zusatzversicherungen für Spitalaufenthalte (halbprivat oder privat, auch im Ausland)
  • Kapitalleistungen bei Invalidität oder Todesfall
  • Schutz bei Grobfahrlässigkeit (Differenzdeckung)

Berufliche Vorsorge: Mehr als das Minimum

Im obligatorischen Teil der Pensionskasse ist Ihr Lohn nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze versichert. Viele Unternehmer entscheiden sich daher für eine weitergehende Versicherung höherer Einkommensteile.

Für Gutverdienende kann zudem ein sogenannter 1e-Plan interessant sein. Damit können Sie die Anlagestrategie für den überobligatorischen Teil Ihrer Vorsorge selbst bestimmen – von konservativ bis chancenorientiert. Das eröffnet höhere Renditechancen, bringt aber auch zusätzliche Risiken mit sich.

Absicherung bei Krankheit

Im Gegensatz zu Unfällen ist das Risiko Krankheit nicht obligatorisch versichert. Als Unternehmer tragen Sie den Lohnausfall grundsätzlich selbst.

Eine Krankentaggeldversicherung kann hier entscheidend sein: Sie sichert Ihr Einkommen bei längerer Krankheit. Falls Sie bereits Mitarbeitende versichert haben, können Sie sich meist kostengünstig in eine Kollektivlösung einschliessen. Ohne Personal ist eine frühzeitige Einzelversicherung empfehlenswert – denn im Krankheitsfall ist ein Abschluss nicht mehr möglich.

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