Geschäftsjahr oder Kalenderjahr: Worauf Unternehmen bei der Wahl achten sollten
In vielen Unternehmen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Diese Lösung ist einfach, etabliert und administrativ oft bequem. Dennoch ist sie keineswegs zwingend. Gerade in bestimmten Branchen oder Unternehmensphasen kann ein abweichendes Geschäftsjahr klare Vorteile bieten.
Flexibilität beim ersten Geschäftsjahr
Nach der Gründung eines Unternehmens besteht Spielraum bei der Festlegung des ersten Geschäftsjahres. Dieses kann bewusst verkürzt (Kurzjahr) oder verlängert (Langjahr) ausgestaltet werden.
Ein typisches Beispiel: Erfolgt die Gründung am 1. Juli, kann das erste Geschäftsjahr entweder bereits am 31. Dezember desselben Jahres enden (6 Monate) oder bis zum 31. Dezember des Folgejahres dauern (18 Monate).
Wichtig ist dabei, dass die maximal zulässige Dauer kantonal geregelt ist. Während einige Kantone Geschäftsjahre von bis zu 23 Monaten zulassen, liegt die Grenze in anderen bei rund 15 Monaten. Eine vorgängige Abklärung der kantonalen Vorschriften ist daher unerlässlich.
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen
Gerade in der Startphase fallen häufig hohe Investitionen an, während die Umsätze zunächst noch gering sind. Ein verlängertes erstes Geschäftsjahr kann in solchen Fällen steuerlich sinnvoll sein, da sich Anfangsverluste besser mit späteren Gewinnen innerhalb derselben Periode verrechnen lassen.
Zusätzlich kann ein abweichendes Geschäftsjahr auch betriebliche Vorteile bringen, etwa wenn:
Fazit
Die Wahl des Geschäftsjahres ist weit mehr als eine formale Entscheidung. Sie beeinflusst sowohl die Steuerbelastung als auch die betriebliche Organisation eines Unternehmens. Insbesondere bei Neugründungen lohnt es sich, die Gestaltung bewusst zu planen und auf die individuellen Gegebenheiten abzustimmen.
Gerne sind wir für Sie da.