29.06.2026
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Transparenzgesetz, TJPG) in Kraft. Damit führt die Schweiz ein zentrales, elektronisches Transparenzregister ein, in dem natürliche Personen erfasst werden, die juristische Personen letztlich kontrollieren.
Meldepflichtig sind insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften, zusätzlich weitere im Gesetz explizit aufgeführte Rechtseinheiten sowie bestimmte ausländische juristische Personen mit engem Bezug zur Schweiz (z.B. tatsächliche Verwaltung in der Schweiz, Grundeigentum in der Schweiz, Zweigniederlassung mit HR‑Eintrag).
Nicht dem TJPG unterstehen u.a. börsenkotierte Unternehmen und deren mehrheitlich (>75%) börsenkotierte Tochtergesellschaften, Stiftungen, Vereine, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektiv‑ und Kommanditgesellschaft), bestimmte Vorsorgeeinrichtungen sowie Unternehmen, die überwiegend von öffentlichen Körperschaften gehalten werden.
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die eine betroffene juristische Person letztlich kontrolliert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert (z.B. über vertragliche oder organisatorische Kontrollrechte).
Die betroffenen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die Identität und die Art sowie den Umfang der Kontrolle überprüfen, diese Angaben dokumentieren, dem Transparenzregister melden und laufend aktuell halten. Das Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt und ist nicht öffentlich zugänglich; Zugriff erhalten nur berechtigte Behörden und bestimmte weitere Stellen.
Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss; zu einem späteren Zeitpunkt sollen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Meldungen via kantonale Handelsregisterämter möglich werden. Unternehmen können die Registrierung auf EasyGov.swiss bereits heute vorbereiten, um eine fristgerechte Erstmeldung nach Inkrafttreten sicherzustellen.
Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Beteiligungs‑ und Kontrollstrukturen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind (einschliesslich indirekter Beteiligungen, Nominee‑Konstruktionen und Treuhandverhältnisse). So lassen sich die neuen Identifikations‑ und Meldepflichten effizient und mit vertretbarem administrativem Aufwand erfüllen.