09.02.2026
Ab der Steuerperiode 2025 führt der Kanton Aargau, das neue etax ein. Dies bedeutet ein Wechsel auf eine digitale Online Steuerlösung für Privatpersonen. Das führt dazu dass wir die Steuerbelege und Unterlagen gerne digital entgegen nehmen. Die Belege sind neu dem Steueramt Digital einzureichen. Stellen Sie uns die Steuerbelege per Email zu.
Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 31. März 2026 (selbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis zum 30. Juni 2026 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) einzureichen.
Wichtig: Es erfolgen jedoch keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2026 keine Gesuchen gestellt werden.
Brauchen Sie mehr Zeit, um die Belege vorzubereiten? Kein Problem!
Beantragen Sie innerhalb der Einreichefrist eine Fristverlängerung. Dafür benötigen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum. Die Adressnummer sowie den Code finden Sie in den Unterlagen zur Steuererklärung, die Sie Ende Januar erhalten haben.
https://www.ag.ch/de/themen/steuern-finanzen/steuern/steuererklaerung-einreichen/frist-verlaengern
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.