14.04.2026
Bereits im 2025 wurde über die geplante Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule und der Säule 3a informiert. Wie erwähnt, wurde die entsprechende Botschaft am 19. September 2025 ans Parlament überwiesen. Die Beratungen fanden im Ständerat während der Wintersession 2025 und im Nationalrat in der Frühlingssession 2026 statt.
Gute Nachrichten für Vorsorgesparer:
Beide eidgenössischen Räte haben beschlossen, die vorgesehene Steuererhöhung im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) zu streichen. Damit ist die geplante Verschärfung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge politisch vom Tisch.
Fazit: Vorsorge bleibt steuerlich attraktiv
Nach Ablehnung der Vorlage bleiben die steuerlichen Vorteile von Einzahlungen in die 2. Säule und die Säule 3a unverändert bestehen. Ab 2026 sind zudem erstmals Nachzahlungen in die Säule 3a für verpasste Beitragsjahre ab 2025 möglich – ein zusätzliches Potenzial für steuerliche Optimierungen.
Eine sorgfältig geplante, individuell angepasste Vorsorge- und Steuerstrategie bleibt weiterhin zentral. Gerne unterstützen wir Sie dabei.