01.09.2024
Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) wird per 1.1.2025 teilrevidiert. Die Änderungen bringen für steuerpflichtige Unternehmen einige Neuerungen und Anpassungen mit sich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode
Bei der Saldosteuersatzmethode (SSS) und der Pauschalsteuersatzmethode (PSS) sind neu Korrekturen beim Wechsel der Abrechnungsmethode vorgesehen. Zudem können bei der SSS neu mehr als zwei Saldosteuersätze angewendet werden. Systemfremde Verfahren wie der Vorsteuerabzug für Exporte, die fiktive Vorsteuer und die Margenbesteuerung werden bei SSS und PSS abgeschafft.
Portalpflicht
Für die jährliche Abrechnung, SSS, PSS und die Gruppenbesteuerung wird das elektronische Portal der ESTV zur Pflicht. Anträge und Meldungen, die nicht über das Portal erfolgen, werden zurückgewiesen.
Subventionen
Neu liegt immer eine Subvention vor, wenn ein Gemeinwesen ausgerichtete Mittel ausdrücklich als solche bezeichnet. Die Bezeichnung muss spätestens bis zur Finalisierungsfrist der betreffenden Steuerperiode erfolgen.
Plattformbesteuerung
Plattformen können die fiktive Lieferung vom Verkäufer mit dessen Einverständnis mit MWST in Rechnung stellen und diese Steuer dann als Vorsteuer abziehen. Zudem können Plattformen die Margenbesteuerung anwenden, ausser wenn der Verkäufer ein steuerpflichtiges Unternehmen ist.