16.11.2024
Mit der Änderung des Schuldbetreibungsrechts gilt ab dem 1. Januar 2025 auch für Steuern und Abgaben die Konkursbetreibung bei juristische Personen. Nach dem geltenden Recht gab es nur eine Betreibung auf Pfändung. In der Praxis führte dies dazu, dass Unternehmen die Steuern und Abgaben bei finanziellen Schwierigkeiten jeweils als letztes bezahlten.
Um einen Konkurs zu vermeiden, empfiehlt es sich spätestens ab 2025, die fristgerechte Steuer- und Abgabenzahlung in der Liquiditätsplanung einzuplanen.