Alle juristischen Personen (AG, GmbH, Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen) in der Schweiz sind grundsätzlich revisionspflichtig. Das heisst, die Jahresrechnung muss durch eine zugelassene Revisionsfirma (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft werden. Die Revisionsfirma erstellt einen schriftlichen Bericht (Revisionsstellenbericht) zu Handen der Generalversammlung. Der Revisionsbericht gibt u.a Auskunft ob die Buchhaltung den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen entspricht.

Kleinunternehmen, mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (1000% Stellenprozent) können auf eine gesetzliche Revision verzichten. (Opting-out).

In der Schweiz gibt es zwei Revisionsstandards, die ordentliche Revision (Vollrevision mit positiver Abnahmeempfehlung) und die eingeschränkte Revision Weniger Prüfungsumfang). Firmen welche 2 von 3 der nachfolgenden Grenzwerte in zwei nachfolgenden Geschäftsjahren von 20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen. Firmen welche diese Grenzwerte nicht erreichen, können eine eingeschränkte Revision durchführen.

Weitere Kriterien für eine ordentliche Revision?

Eine Firma muss sich auch einer ordentlichen Revision unterziehen, wenn sie zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet ist oder wenn diese Revisionsart von Aktionären, die gemeinsam mindestens 10% des Aktienkapitals halten, gefordert wird (Opting-up). Eine ordentliche Prüfung der Jahresrechnung kann auch in den Statuten vorgesehen sein oder von der Generalversammlung beschlossen werden.

Unternehmungen welche keine gesetzliche Revision durchführen müssen, können eine freiwillige Revision (Review) im Auftragsrecht durchführen lassen. Ein freiwilliger Review kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.