20.01.2019

Mahngebühren Steuererklärung 2018 Aargau

Ab dem 1. Januar 2019 werden für das nicht fristgerechte Einreichen der Steuererklärung 2018 und für das nicht fristgerechte bezahlen der Akontorechnung Mahngebühren im Kanton Aargau erhoben. Die 1. Mahnung (Steuererklärung und Zahlung) kostet 35 Franken. Die zweite Mahnung kostet 50 Franken. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig eine Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung zu beantragen und Kosten und Umtriebe zu sparen.