Mit dem Erbteilungsvertrag wird der Nachlass des Erblassers in das Eigentum der einzelnen Erben überführt. Mit dem Erbteilungsvertrag wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. 

Erben haften so lange für allfällige Schulden der verstorbenen Person, bis die zugrundeliegende Forderung verjährt ist. Je nach Art der Forderung kann dies erst nach zehn Jahren der Fall sein. Direkt nach der Erbteilung haften die Erben noch fünf Jahre lang solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen, danach nur noch im Umfang ihres Erbanteils.