26.09.2022

Steuersatzerhöhung bei der Mehrwertsteuer infolge AHV-Reform 21

Mit dem Abstimmungsentscheid vom 25.9.2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage zur AHV-Beitragsfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt. Da auch die AHV-Reform angenommen wurde, WIRD die MWST-Erhöhung umgesetzt. Die neuen MWST-Sätze werden ab 1.1.2024 eingeführt.

Die wichtigsten Steuersatzerhöhungen sind:

  • Normalsatz von 7,7 % auf neue 8,1 %
  • Reduzierter Steuersatz von 2,5 % auf 2,6 %
  • Sondersatz Beherbergungsleistungen von 3.7% auf 3.8%

Zudem werden auch die Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze individuell angepasst. 

Um die Voraussetzungen bereit zu sein zu empfehlen wir anfängliche Vorbereitungen zu treffen. Initial ist man auf die Änderungen innerhalb der Software angewiesen. führen wir auf, was genau zu beachten ist.

Anpassungen in der ERP- und Buchhaltungssoftware:

  • Anpassung der Steuersätze im Online-Shop

  • Umstellung in weiteren Systemen (bsp. POS)

  • Neukalkulation der Preise

  • Kundeninformationen bei Preiserhöhungen

  • Anpassung von Drucksachen

  • Anpassung von Abonnementen

  • Überprüfung der Lohnbuchhaltung beim Berücksichtigen eines Privatanteils

Sobald der Bundesrat neue Informationen bekannt gibt, werden wir Sie wieder informieren und Sie bei der Umsetzung und Einführung der neuen Mehrwertsteuersätze unterstützen.

Stand, per 26.9.2022