09.02.2026

Abgabe der Steuererklärung 2025 für Privatpersonen Kanton Aargau

Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 31. März 2026 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis zum 30. Juni 2026 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) einzureichen.

Wichtig: Es erfolgen jedoch keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden.

Brauchen Sie mehr Zeit um die Belege aufbereiten? Kein Problem!

Beantragen Sie innerhalb der Einreichefrist eine Fristverlängerung. Dafür benötigen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum. Die Adressnummer sowie den Code finden Sie in den Unterlagen zur Steuererklärung, welche Sie Ende Januar erhalten haben.

https://www.ag.ch/de/themen/steuern-finanzen/steuern/steuererklaerung-einreichen/frist-verlaengern 

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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