Auch in Bankgeschäften können Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden. Ob diese Vollmachten im Falle dauernder Urteilsfähigkeit weitergelten, wird kontrovers diskutiert. Allerdings akzeptieren die meisten Banken in derartigen Fällen die Vertretung durch nahe Familienangehörige oder den Treuhänder.

Soweit der Unternehmer als Bankkunde von den Möglichkeiten des Online-Bankings Gebrauch macht, empfiehlt es sich auch diesbezüglich eine Regelung zu treffen.