Bitte bedenken Sie, dass nicht nur Einkommen aus einer aktiven Erwerbstätigkeit der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterliegt.

Folgende Erträge aus Geschäftsvermögen  von selbständig Erwerbenden unterliegen ebenfalls der AHV/IV/EO Beitragspflicht:                                                                       

  • Pachtzinseinnahmen
  • Mietzinseinnahmen
  • Eigenmietwert
  • Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung
  • Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen

Die AHV/IV/EO-Beiträge für die Erträge aus diesem Geschäftsvermögen werden im gleichen Beitragsverfahren erhoben wie bei Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit.

Vermeiden Sie Verzugszinsen und hohe Nachzahlungen, in dem Sie AHV-pflichtige Erträge aus Geschäftsvermögen frühzeitig anmelden