Viele Unternehmen besitzen in Ihrem Geschäftsvermögen eine Immobilie. Dabei spricht man von „schweren Gesellschaften“, da diese bei einem Verkauf teurer sind. Bei einer Nachfolgeregelung kann eine Immobilie eine ernsthafte Hürde darstellen.
Nicht alle Kaufinteressenten sind an der Immobilie interessiert. Oftmals möchte der Käufer nur den operativen Betrieb erwerben. Dabei kommt das Thema der Abspaltung oder Ausgliederung von Betriebstätigkeit und dem Immobilienbestand auf.
Oftmals sind solche Spaltungen aus steuerlicher Sicht nicht steuerneutral durchführbar, da die Hürden dafür hoch sind. Umso wichtiger ist deshalb die genaue und detaillierte Vorabklärung, welche Möglichkeiten und Steuerfolgen bestehen.
Nachfolgend einige Fragen im Zusammenhang mit Immobilien-Umstrukturierungen:
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Geschäftsliegenschaften bereits bei der Erstellung oder dem Erwerb möglichst vom operativen Betrieb zu trennen.
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